Informationen zur Rechtslage
Liebe Tagesmütter, liebe Tagesväter,
das Kreisjugendamt Reutlingen (KJA) hat sich in einem Schreiben zur Rechtslage der Kinderbetreuung für geflüchtete Kinder aus der Ukraine geäußert.
Demnach besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn ein geflüchtetes Kind aus der Ukraine nicht nur vorübergehend im Landkreis Reutlingen wohnt. Dann kann dieses Kind auch in der Kindertagespflege betreut werden.
Dazu muss die ukrainische Familie den Platzbedarf bei der Kommune melden, die als gewöhnlicher Aufenthaltsort gilt. Zur Bestätigung der Bedarfsmeldung bei der Kommune und zur Klärung weiterer zentraler Fragen wird derzeit im KJA ein Formular entwickelt, das zur Antragstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vorzulegen ist.
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, müssen vorab ärztlich untersucht werden. Ebenso muss der Masernschutz nachgewiesen sein. Zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in einer Kindertagespflegestelle ist zunächst eine Impfung ausreichend. Allerdings müssen Kindertagespflegepersonen einen unvollständigen Impfstatus an die Gesundheitsämter melden und die Nachholung der zweiten Impfung kontrollieren.
Das Schreiben des KJA mit weiteren Informationen zur Rechtslage und den FAQs des Kultusministeriums finden Sie hier.
Sobald neue Informationen bei uns eingehen, informieren wir Sie.
Herzliche Grüße, Ihr TMV-Team