Fristverlängerung Masernschutz

Liebe Tagesmütter und Tagesväter, die Frist zum Nachweis des Masernschutzes ist bis zum 31.07.2022 verlängert worden. Seit dem 13.12.2021 sind die Änderungen des Masernschutzgesetzes und damit die Fristverlängerung rechtskräftig. Kindertagespflegepersonen und Kinder, die bereits vor dem 01.03.2020 in der Kindertagespflege tätig waren bzw. betreut wurden, haben bis zum 31.07.2022 Zeit, den Nachweis nach dem Masernschutzgesetz zu erbringen.
Die Vorgabe, dass Kinder, die neu aufgenommen werden und Kindertagespflegepersonen, die Ihre Tätigkeit erstmals aufnehmen, schon jetzt ohne Masernschutznachweis nicht betreut bzw. tätig werden dürfen, bleibt bestehen. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße von Ihrem TMV-Team!

Das dazugehörige Informationsschreiben finden Sie hier.

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