Neue Corona-Verordnung

Liebe Tagesmütter, Liebe Tagesväter,

zum 3. April wurden die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Kita angepasst. Die Testpflicht der Kinder – zweimal die Woche – bleibt vorerst bis zum 13. April 2022 bestehen.

Die nun geltenden Regelungen in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespfleg lesen Sie im Schreiben von Staatssekretär Volker Schebesta MdL hier.
Die aktuelle Corona-Verordnung Kita finden Sie hier.

 

 


Das Sozialministerium hat an die Gesundheitsämter weitergegeben, dass der Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2-positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung des Landesgesundheitsamts ersatzlos entfallen ist. Dies gilt daher auch entsprechend für die Kindertagespflege. Das Rundschreiben gibt es hier.

Bitte lesen Sie sich diese Dokumente in Ruhe durch.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche.

Herzliche Grüße, Ihr TMV-Team

 

 

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