Testpflicht Kita und Kindertagespflege

Liebe Tagesmütter und Tagesväter,
das Kultusministerium hat die Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab Montag, 10.01.2022, angekündigt.
Die Testpflicht gilt für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und umfasst 3 Schnelltests pro Woche, die in der Einrichtung bzw. Kindertagespflegestelle, zuhause von den Eltern oder in einer Teststelle gemacht werden können.
Zukünftig müssen bei einem positiven COVID-19 Fall in einer Betreuungsgruppe die anderen Kinder für den Wiedereintritt an fünf aufeinander folgenden Tagen einen negativen Testnachweis vorlegen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder, an denen ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, sowie bereits immunisierte Kinder, also insbesondere bereits von COVID-19 genesene Kinder.
Damit Sie mit den notwendigen Tests versorgt werden können, bieten wir in der ersten und zweiten Januarwoche Termine zur Abholung an. Sie bekommen für sich und für die Tageskinder Tests für 3 Wochen, sodass Sie bis Ende Januar ausreichend versorgt sein sollten.
Wir sind vom 24.12. bis einschließlich 31.12.2021 in der Weihnachtspause und ab dem 03.01.2022 wieder für Sie da.
Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße von Ihrem TMV-Team!