Testpflicht für Kinder ab Montag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Tagesmütter und -väter,

ab Montag, 13.12.2021, gilt im Landkreis Reutlingen eine Testpflicht für Kinder ab 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher, freier und kirchlicher Trägerschaft sowie Kindertagespflegestellen im Landkreis Reutlingen gilt.

Laut Allgemeinverfügung müssen Kinder ab 3 Jahren pro Woche zwei negative Corona-Tests vorweisen. Sind die Kinder nur bis zu drei Tage in der Einrichtung, reicht der Nachweis eines negativen Corona-Tests pro Woche aus. Als aktuelle COVID-19-Antigentests gelten alle zugelassenen Selbst- und Schnelltests. Testnachweise dürfen bei Vorlage maximal 24 Stunden alt sein. Kinder, die nicht regelmäßig getestet werden, dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Die Überprüfung der Nachweise ist zu dokumentieren. Die Dokumentation muss eine Woche vorgehalten und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgezeigt werden.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind laut Mitteilung des Landkreises nicht verpflichtet Tests vor Ort anzubieten. Sie können dies jedoch tun, wenn es räumlich und personell möglich ist. Erziehungsberechtigte können die Kinder daher zuhause testen und das Ergebnis mit einer Selbsterklärung bescheinigen. Es gilt auch die Bescheinigung einer offiziellen Teststelle.

Die Testpflicht des Landkreises Reutlingen gilt zunächst bis 14. Januar 2022.
Laut Landratsamt bleibt das Recht der Träger der Einrichtungen, weitergehende Regelungen, etwa im Rahmen des Hausrechts zu treffen, von der Allgemeinverfügung unberührt.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes finden Sie hier.
Die Selbsterklärung ist hier zu finden.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße von Ihrem TMV-Team!

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