Kinderbetreuungszuschuss
Der Kinderbetreuungszuschuss gem. § 3 Nr.33 EStG
Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung (auch Verpflegung) in betrieblichen und außerbetrieblichen Kindertagesstätten sowie vergleichbaren Einrichtungen sind für nicht schulpflichtige Kinder steuer- und sozialversicherungsfrei. Betreuungskostenzuschüsse für schulpflichtige Kinder können in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
